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Aufbaustudium

Term Definition
Aufbaustudium

Ein Aufbaustudium schließt sich in der Regel an ein anderes, bereits abgeschlossenes Studium an und dient der Erweiterung, Ergänzung oder Vertiefung eines Fachgebietes. Dennoch ist die Sprachregelung in Deutschland uneinheitlich. Nach dem Berliner Hochschulgesetz dienen Aufbaustudiengänge „der Vertiefung eines Studiums zur Erlangung der Promotion".

In Baden-Württemberg wird dagegen grundlegend zwischen postgradualen Studiengängen und Aufbaustudiengängen unterschieden. Aufbaustudiengänge werden dort nur von Berufsakademien im Rahmen der beruflichen Weiterbildung angeboten. Das Statistische Bundesamt definiert das Aufbaustudium als ein „Studium nach einem bereits erreichten Hochschulabschluss, der in der Regel Voraussetzung für die Zulassung ist. Aufbaustudien sollen das Erststudium fachlich vertiefen oder inhaltlich ergänzen." Das konsekutive Masterstudium wird ausdrücklich ausgenommen, andere Masterstudiengänge werden jedoch als Aufbaustudium eingeordnet. Aufbaustudiengänge dauern mit einer Regelstudienzeit von meist drei bis fünf  Semestern deutlich kürzer als grundständige Studiengänge und werden häufig als Fernstudium angeboten.