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Diplom

Term Definition
Diplom

Das Diplom war über Jahrzehnte der in Deutschland häufigste akademische Grad. Die mit dem Diplom abschließenden Diplomstudiengänge sind vorwiegend in den Ingenieur-, Natur-, und Wirtschaftswissenschaften, aber auch in einigen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften zu finden.

Der akademische Diplomgrad setzt sich stets aus dem Wort „Diplom" und der betreffenden Fachrichtung (z. B. Diplom-Kaufmann oder Diplom in audiovisuellen Medien) zusammen. Akademische Grade dürfen in Deutschland gemäß § 18 Hochschulrahmengesetz (HRG) nur von Hochschulen oder, mit dem Zusatz „BA", von Berufsakademien verliehen werden. Wortkombinationen der Bezeichnung „Diplom" bzw. „Dipl." und einer Fachrichtung oder Berufsbezeichnung, die nicht von einer Hochschule verliehen wurden, sind mit akademischen Graden verwechslungsfähig und daher unzulässig.

An Fachhochschulen wird das Diplom ebenfalls verliehen, allerdings mit dem führungspflichtigen Zusatz (FH). Es berechtigt nicht grundsätzlich, aber unter besonderen Voraussetzungen, zur Promotion. An Berufsakademien wird das Diplom nicht als akademischer Grad sondern als staatliche Abschlussbezeichnung verliehen und mit dem Zusatz „BA" geführt.


Das Diplom existiert als Hochschulgrad erst seit dem 11. Oktober 1899. In der Bundesrepublik wurde das Diplom ab Ende der 50er Jahre auch als erster Hochschulabschluss anstelle der Promotion in sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienfächern eingeführt, parallel zum Magister in geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern. Die Diplomstudiengänge liefen im Zuge des Bologna-Prozesses bis 2010 weitgehend aus. An ihrer Stelle wurde das gestufte Studiensystem mit den Abschlüssen Bachelor und Master eingeführt.