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Ergänzungsstudium

Term Definition
Ergänzungsstudium

Nach dem Berliner Hochschulgesetz dient ein Ergänzungsstudium der Vermittlung weiterer beruflicher Qualifikationen.

Das Statistische Bundesamt definiert das Ergänzungsstudium als „Studienangebote (Studiengänge, Studieneinheiten, Kurse) für Absolventen eines Studienganges mit berufsqualifizierendem Studienabschluss in einer anderen als der bisher studierten Fachrichtung, mit denen eine ergänzende, vorrangig berufsbezogene (Teil-) Qualifikation vermittelt werden soll." Beispiele wären häufig an Hochschulen angebotenen Weiterbildungsmöglichkeiten wie „Betriebswirtschaftslehre für Geisteswissenschaften" oder die Qualifikation von (angehenden) Ingenieuren zuTechnischen Redakteuren".