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Master

Term Definition
Master

Der Master (engl. master, zurückgehend auf lat. Magister für Lehrer, Vorsteher, Meister) ist ein akademischer Grad, den Hochschulabsolventen als Abschluss einer zweiten wissenschaftlichen Ausbildung erlangen. Das Masterstudium dauert zwei bis vier Semester (ein- bis zweijähriges Vollzeitstudium oder berufsbegleitendes Studium) und ergänzt ein grundständiges Studium.

Studienvoraussetzung ist ein Bachelor-Abschluss oder ein Abschluss in einem traditionellen, einstufigen akademischen Studiengang (Magister, Diplom). Alternative Zulassungswege sind bei manchen (Fern-) Hochschulen unter Auflagen möglich. Je nach Ausrichtung kann ein Masterstudiengang der wissenschaftlichen Vertiefung des vorherigen Studiums oder der Erschließung neuer Wissensgebiete dienen.

Der Masterstudiengang ist ein Studium, das zur wissenschaftlichen Arbeit und Methodik befähigen soll, theoretisch-analytische Fähigkeiten vermittelt und die Absolventen in die Lage versetzen soll, sich offen und kreativ auf neue Bedingungen im Berufsleben einzustellen. Der Masterabschluss ist berufsqualifizierend und berechtigt zur anschließenden Promotion. Die Universitäten in NRW können in ihren Promotionsordnungen die Zulassung zum Promotionsverfahren von weiteren Voraussetzungen (Studien- und Prüfungsleistungen) abhängig machen. In Deutschland gibt es konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge:[

Ein konsekutiver Masterstudiengang baut auf einem speziellen Bachelorstudiengang auf, den er fachlich fortführen und vertiefen, oder – soweit der fachliche Zusammenhang gewahrt bleibt – fachübergreifend erweitern kann.

Weiterbildende Studiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von meist nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenden Studiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen wie konsekutive Studiengänge.

Viele Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt. Die Regelstudienzeit für einen Masterstudiengang beträgt mindestens ein, höchstens zwei Jahre. Um ein möglichst hohes Maß an Transparenz und Übersichtlichkeit zu gewährleisten, hat die KMK entschieden, dass für konsekutive Masterstudiengänge nur sieben verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig sind:

Master of Arts (M.A.)

Der Master of Arts entstammt traditionell den Geistes- und Sozialwissenschaften, kann aber je nach inhaltlicher Ausrichtung des Studiengangs auch in Wirtschaftswissenschaften vergeben werden. Der Master of Arts wird zudem von Kunsthochschulen im Bereich der darstellenden Kunst und in künstlerisch angewandten Studiengängen vergeben sowie unter Umständen auch in Evangelischer oder Katholischer Theologie oder Religion.

M.A. ist ebenfalls die Abkürzung für den früheren Abschluss Magister Artium, mit dem ein grundständiger Studiengang abgeschlossen werden konnte. Dieser Abschluss ist dem Master gleichwertig, allerdings sind die Grade nicht identisch oder austauschbar.

Master of Science (M.Sc.)

Der Master of Science ist üblich in Mathematik, Informatik und den Naturwissenschaften, kann aber auch in Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften verliehen werden. Außerdem kann er in Studiengängen der Medizin vergeben werden, die nicht mit dem Staatsexamen abschließen.

Master of Engineering (M.Eng.)

Der Master of Engineering wird im Bereich der Ingenieurwissenschaften verliehen. Je nach inhaltlicher Ausrichtung des Studiengangs kann in den Ingenieurwissenschaften auch der Master of Science verliehen werden.

Master of Laws (LL.M.)

Der Master of Laws wird in rechtswissenschaftlichen Studiengängen vergeben. Das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen sind jedoch weiterhin Voraussetzung zum Volljuristen (Befähigung zum Richteramt) und damit für die Ausübung der geregelten Berufe (Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter etc.). Eine Ausnahme gilt lediglich für Universitätsprofessoren.

Master of Fine Arts (M.F.A.)

Der Master of Fine Arts wird für Abschlüsse im Bereich der freien Kunst vergeben, die von Kunsthochschulen angeboten werden.

Master of Music (M.Mus.)

Der Master of Music wird für Abschlüsse im Bereich Musik vergeben, in der Regel von Musikhochschulen.

Master of Education (M.Ed.)

Der Master of Education wird in Studiengängen vergeben, die Voraussetzungen für ein Lehramt vermitteln.