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FAQ: Häufig gestellte Fragen

FAQ-Aufmacher

Wie funktioniert eigentlich ein Fernstudium?

Per Post oder in digitalisierter Form erhalten die Fernstudenten in regelmäßigen Intervallen ihr Lehrmaterial, das dann selbstständig und bestimmte Terminvorgabe bearbeitet werden muss. Die bearbeiteten Einsendeaufgaben schicken sie ein, um von ihrem Fernlehrer (Tutor) anschließend eine korrigierte und kommentierte Auswertung zurück zu erhalten. Bei auftretenden Fragen kann natürlich sowohl der Fernlehrer als auch das Fernlehrinstitut persönlich erreicht werden, etwa per Telefon, E-Mail oder virtuelle Lernplattformen.

Beim Studienmaterial kommen neben klassischen, gedruckten Lehrbriefen auch Hörkassetten, Videos, CDs und DVDs zum Einsatz. Fast alle Fernlehrinstitute bieten Lerneinheiten mittlerweile auch via Internet an und verfügen über ein interaktives, intuitiv zu bedienendes Online-Studienzentrum.

Ergänzend zum Fernunterricht werden bei manchen Fernlehrgängen auch (meist nicht obligatorische) Seminare in Präsenzphasen angeboten, die einer Vertiefung des Lehrstoffes, der Vorbereitung auf Prüfungen und Abschlussarbeiten, aber natürlich auch der Kontaktpflege und Vernetzung mit Fernlehrern und Kommilitonen dienen. Meist kann ein erfolgreicher Abschluss jedoch auch ohne Teilnahme am Präsenzunterricht erreicht werden.

 Gibt es eine Qualitätskontrolle für Fernunterricht?

Ja, abgesehen von reinen Hobby-Kursen, die nur der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dienen, ist für alle Fernkurse und Fernstudiengänge eine staatliche Zulassung vorgeschrieben. Dabei begutachtet die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) seit 1977 sämtliche Fernunterrichtsangebote, die der beruflichen oder allgemeinen Bildung dienen, nach strengen Kriterien. Die Lehrgänge müssen so gestaltet sein, dass das angestrebte Lehrgangsziel erreichbar ist. Praxisbezug und didaktische Aufbereitung werden ebenso untersucht wie die Qualität der pädagogischen Betreuung und der Lernkontrollen. Sogar die Verträge mit den Kursteilnehmern und das Werbeverhalten der Anbieter werden kontrolliert. Einmal zugelassene Fernlehrkurse müssen sich zudem alle drei Jahre einer erneuten Überprüfung stellen, um sicherzustellen, dass der Inhalt der Kurse immer dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht. Auf fernstudium24.de werden ausschließlich ZFU-geprüfte Fernkurse vorgestellt.

 Wie hoch ist die Erfolgsquote bei Fernkursen und Fernlehrgängen?

Sehr hoch, nicht zuletzt wegen der laufenden Überprüfung des Lernmaterials durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) hinsichtlich der Erreichbarkeit der Studienziele und der Aufbereitung des Lehrmaterials. Die größten deutschen Fernlehrinstitute ILS und SGD weisen Erfolgsquoten von über 90% aus.

 Sind die Zeugnisse der Fernlehrinstitute anerkannt?

Zusätzlich zur Überprüfung durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) erfreuen sich die Zeugnisse der Fernlehrinstitute einer breiten Anerkennung in Industrie, Wirtschaft und Öffentlichkeit – immerhin haben sich insbesondere die großen Lehrinstitute wie ILS, SGD oder Akademie für Fernstudien über Jahrzehnte ihren guten Ruf erarbeitet. Zudem belegen die Zeugnisse die besondere Motivation, Disziplin und Lernbereitschaft, die ein Fernstudium seinen Teilnehmern abverlangt. Laut der Forsa-Studie "Bedeutung und Akzeptanz des Fernlernens als Methode nebenberuflicher Weiterbildung" aus dem Jahre 2010 beurteilen über 90% der Personalentscheider Absolventen von Fernlehrgängen als zielstrebig und motiviert.

 Kann ich das Lehrmaterial vor Studienbeginn testen?

Ja. Die meisten Fernlehrinstitute ermöglichen Ihnen einen unverbindlichen Probemonat. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie das vollständige Original-Lehrmaterial für die ersten Monate. Sie können es dann vier Wochen lang eingehend testen und auch Ihren Fernlehrer kennenlernen. Bei Nichtgefallen können Sie es ohne Angabe von Gründen zurückschicken, ohne dass Ihnen Kosten entstehen und ohne weitere Verpflichtungen.

 Kann ich jederzeit anfangen?

Ja. Im Gegensatz zur Weiterbildung im Präsenzunterricht gibt es weder einen terminierten Kursbeginn noch feste Unterrichtszeiten oder -orte. Gerade hierin liegt ein großer Vorteil des Fernunterrichts. Sie brauchen nicht abzuwarten und können Ihr Fernstudium schon wenige Tage nach Ihrer Entscheidung beginnen.

 Was ist der Unterschied zwischen Studienzeit und Betreuungszeit?

Die Studiendauer in Monaten ist die durchschnittliche Studienzeit (Regelstudienzeit), nach der sich die jeweiligen Studiengebühren errechnen. Die bei den Kursbeschreibungen angegebenen Betreuungszeiten umfassen einen längeren Zeitraum als die durchschnittliche Studienzeit. Während der gesamten Betreuungszeit haben Sie Anspruch auf die Betreuungs- und Korrekturleistungen des Lehrinstituts – ohne Mehrkosten. Hierbei handelt es sich um eine besondere Serviceleistung der Lehrinstitute.

 Muss ich trotz Vorkenntnissen den gesamten Fernkurs absolvieren?

In der Regel ja, denn Fernlehrgänge bilden eine in sich geschlossene Einheit, deren Lektionen didaktisch aufeinander aufbauen. Mit Vorkenntnissen können Sie einen Fernkurs natürlich schneller durcharbeiten. Die Höhe der Studiengebühren bleibt jedoch dieselbe. Ausnahmen bilden Kurse mit entsprechenden Einstiegsstufen (etwa Schulabschlüsse oder Heilpraktiker-Lehrgänge für Personen mit medizinischen Vorkenntnissen) und (Fach-) Hochschulstudiengänge, auf die Sie bereits anderweitig nach dem European Credit Transfer System (ECTS) erworbene Leistungspunkte (LP, credit points) anrechnen können.

 Gibt es technische Anforderungen für Online-Lernumgebungen?

Ja, aber keine sehr hohen – und wenn Sie fernstudium24.de aufrufen können, haben Sie sie in der Regel schon erfüllt. Sie benötigen lediglich einen Standard-Multimedia-PC oder einen Apple Macintosh (Mac) mit Internet-Anschluss. Die meisten virtuellen Lernumgebungen sind optimiert für die Browser Internet Explorer ab Version 5.5, Netscape ab Version 7.x, Google Chrome ab Version 5 und Firefox ab Version 1.0.

 Ist Verwendung von Online-Lernumgebungen unbedingt nötig?

Nein. Zwar lässt sich bei den meisten Lehrinstituten jeder Fernkurs auch über die virtuelle Lernumgebung bearbeiten, aber die Nutzung ist freiwillig. Es handelt sich also um eine reine Zusatzleistung, und Sie können Ihren Fernkurs auch offline genauso erfolgreich absolvieren. Bei wenigen Fernkursen, meist mit IT- oder Internetthematik, ist die Verwendung der virtuellen Lernumgebung jedoch obligatorisch. Selbstverständlich werden Sie in den Unterlagen der Lehrinstitute vorab darauf hingewiesen.

 Gibt es Zuschüsse oder Nachlässe bei den Lehrgangskosten?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Zuschüsse oder Vergünstigungen von einer oder mehreren Seiten erhalten. Näheres dazu finden Sie unter dem Menüpunkt „Kosten & Finanzierung".

 Welche Leistungen sind in den Lehrgangskosten enthalten?

In den Lehrgangsgebühren sind vollständige Lernmaterial, die Betreuung während des Lehrgangs durch Lehrinstitut (Verwaltung) und Fernlehrer, die Beantwortung von Fachfragen zum Lernstoff, die Korrektur und Beurteilung der Einsendeaufgaben, die Nutzung der Online-Lehrumgebung sowie die Ausstellung eines Abschlusszeugnisses und/oder Zertifikats.

 Können sich die Lehrgangskosten während des Fernstudiums erhöhen?

Nein. Die Studiengebühren bleiben während und unabhängig von der Dauer des gesamten Lehrgangs unverändert.

 Kann ich die Studiengebühren von der Steuer absetzen?

Viele Lehrgänge sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar, wenn der Kurs der Qualifizierung in Ihrem jetzigen Beruf dient. Aber auch wenn Sie sich beruflich neu orientieren oder sich neue Berufsfelder erschließen möchten, sind Studiengebühren in der Regel voll absetzbar. Bitte informieren Sie sich über Ihre genauen Steuerersparnisse einzelner Lehrgänge bei dem anbietenden Lehrinstitut, bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.

 Ich habe mich für ein Fernstudium eingeschrieben. Gibt es ein Rücktrittsrecht?

Ja. Innerhalb von 14 Tagen dürfen Sie vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Die meisten Fernlehrinstitute haben das Rücktrittsrecht sogar auf vier Wochen ausgeweitet.

 Ich nehme an einem Fernkurs teil. Kann ich vorzeitig kündigen?

Ja. Nach Ablauf des ersten Halbjahres haben sie ein jederzeitiges, 3-monatiges Kündigungsrecht.

 Wann erhalte ich mein Abschlusszeugnis?

Ihr Abschlusszeugnis wird ausgestellt, wenn Sie einen Fernkurs erfolgreich absolviert und sämtliche Einsendeaufgaben und Aufgabenlösungen zur Korrektur und Beurteilung eingesandt haben.

Bei Zertifikatsabschlüssen erhalten Sie das (zusätzliche) Zertifikat, wenn Sie alle oben genannten Voraussetzungen für das Abschlusszeugnis erbracht haben. Zusätzlich müssen Sie eine besondere Zertifikatsprüfung absolviert und bestanden haben.

 Erhalte ich auch von der Fernuniversität eine Immatrikulationsbescheinigung?

Ja. Selbstverständlich sendet Ihnen die Fernuniversität, bei der Sie eingeschrieben sind, auch eine Immatrikulationsbescheinigung per Post zu. Beachten Sie jedoch, dass Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung immer direkt von der Fernuniversität und nicht vom betreuenden Institut erhalten. Haben Sie sich also zum Beispiel bei AKAD für einen MBA in General Management mit Vertiefung in Insurance Management eingeschrieben, erhalten Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung von der Wissenschaftlichen Hochschule Lahr (WHL).

 Hochschulreife durch Bachelor?

Laut einem Wikipedia-Eintrag, der oftmals für Verwirrung sorgt, ist mit einem Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom usw.) die Allgemeine Hochschulreife, also die Zugangsberechtigung für sämtliche Hochschulstudiengänge, verbunden, wenn das Studium zuvor mit einem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife aufgenommen wurde. Rechtsgrundlage hierfür seien die Hochschulgesetze der Länder.

Tatsächlich erhalten Sie mit dem ersten Studienabschluss (zu dem Sie aufgrund einer fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zugelassen wurden) Zugang zu Studiengängen, für die normalerweise eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nötig wäre. Sie erhalten jedoch weder ein eigenes Abiturzeugnis oder einen sonstigen Nachweis über diese Studienberechtigung, sondern würden sich mit dem Zeugnis Ihres ersten Studienabschlusses bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Diese entscheidet, nach dem für sie geltenden Hochschulrecht und den sonstigen Zulassungsvoraussetzungen (etwa NC oder Sprachkenntnisse) des speziellen Studiengangs über Ihre Zulassung.

 Gibt es ein Fernstudium der Medizin?

Nein. Nicht alle Studiengänge sind als Fernstudium zu absolvieren, und die Medizin (Humanmedizin, Zahnmedizin etc.) gehört dazu. Es gibt allerdings durchaus Fernstudiengänge und Weiterbildungen aus dem medizinischen Bereich, zum Beispiel in der Gesundheitsökonomie, der Gesundheitslogistik oder im Gesundheitstourismus.

End FAQ

 

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Obwohl wir unser FAQ und das Glossar ständig aktualisieren, kann doch die eine oder andere Frage offen bleiben. Oft hilft hier das ausgezeichnete und umfangreiche Informationsmaterial der Lehrinstitute, das Sie garantiert kostenlos und völlig unverbindlich anfordern können. Fernstudium24.de empfiehlt ausschließlich Weiterbildungsangebote mit staatlicher Zulassung und von folgenden renommierten Anbietern:

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